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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                          Süsel, 18. Februar 2008
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN AUSSCHUSS FÜR SCHULE, KULTUR UND SOZIALES

zu Punkt     9    der Tagesordnung der Sitzung am 28.02.2008

Anwendung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Gemeinde Süsel

Begründung:

Mit den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Gemeinde Süsel gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2001 fördert die Gemeinde nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts in der aktuellen Fassung in Verbindung mit den erlassenen Verordnungen Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendarbeit. Hierzu zählen generell auch die Angebote der Jugendfreizeiten, wie sie bspw. die Jugendfeuerwehr Röbel jährlich anbietet.  In der Ziffer 2 der Richtlinien sind die Zuschussregelungen im einzelnen erläutert.

In den vergangenen Jahren ist aufgrund der angespannten Haushaltslage und im Zuge der durchgeführten Haushaltskonsoli- dierung eine Förderung der Jugendfreizeitmaßnahmen im Gemeindegebiet nicht vorgenommen worden. Bei entsprechenden Antragstellungen erfolgte der Hinweis, dass eine generelle Bezuschussung von Jugendfreizeitmaßnahmen, die von Trägern der Freien Jugendhilfe in der Gemeinde Süsel durchgeführt werden, zwar nach den Richtlinien erfolgen könnte, jedoch dieses nur im Rahmen zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel erfolgen kann. Ein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht nicht.

Diese an die beantragenden Stellen gerichteten Schreiben hatten auch den Hintergrund, dass die generelle Zuschussge- währung seitens der Gemeinde dokumentiert wurde, damit weitere Zuschüsse, wie bspw. seitens des Kreises Ostholstein, eingeworben werden konnten. Die aktuelle Nachfrage beim Kreis Ostholstein hat ergeben, dass auf der Kreisebene ebenfalls die Bezuschussung von Jugendfreizeitmaßnahmen eingefroren wurde.

Die Verwaltung wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales gebeten, die Anwendung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Gemeinde Süsel auf die Tagesordnung zur Möglichkeit der Diskussion zu setzen.

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Zuständiger Fachdienst:    Stabstelle Süsel                                                                             Az.: Lü/lue

Die Entscheidung trifft:      Gemeindevertretung                                                                        Ausschuss für S., K. + S.

Anlage/n! 1

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

 

 

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