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Gemeinde Süsel
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Aufforderung zur Hundeanmeldung der Gemeinde Süsel

Ankündigung einer Hundebestandsaufnahme

Die Gemeinde Süsel weist darauf hin, dass nach § 8 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Süsel in der jeweils geltenden Fassung folgende Meldepflichten gelten:

1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind die Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde mit Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag, die Chipnummer, gegebenenfalls der Nachweis über die Einstufung als gefährlicher Hund und der Haftpflichtversicherer des Hundes anzugeben und glaubhaft nachzuweisen. Bei der Aufnahme des Hundes sind der Name und die Anschrift des Vorbesitzers/ der Vorbesitzerin anzugeben. Zur Überprüfung der Angaben sind auf Verlangen Dokumente (z.B. Impfausweis, Versicherungspolice, Nachweis über Erwerb/ die Anschaffung) vorzulegen.

2) Wird die Hundehaltung aufgegeben oder verzieht der/ die Hundehalter/ in aus der Gemeinde Süsel, so ist dies der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden. Im Falle der Veräußerung oder Weitergabe des Hundes an eine andere Person, sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerberin/ des Erwerbers anzugeben.

3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort, so hat der/ die Hundehalter/ in das innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.

4) Werden zwei getrennt zur Hundesteuer veranlagte Haushalte durch Zusammenzug der Haushaltsangehörigen zusammengeführt, so ist dieses binnen 14 Tagen mitzuteilen.

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.

Mit dieser Aufforderung soll HundehalterInnen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Süsel www.suesel.de unter dem Link  ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt auf dem Postweg an die Stadt Eutin, FD Kämmerei, Steuerabteilung, Markt 1, 23701 Eutin oder per Email an m.schneider@eutin.de gesendet werden kann.

Gerne können HundehalterInnen ihren Hund auch persönlich nach vorheriger Terminabsprache während der Öffnungszeiten in der Außenstelle des Rathauses Eutin in Süsel, An der Bäderstr. 64, 23701 Süsel beim Fachdienst Kämmerei, Steuerabteilung, Zimmer 11, oder telefonisch unter der Rufnummer 04521-793152 zur Hundesteuer anmelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund nicht steuerpflichtig in der Gemeide Süsel angemeldet ist. Gemäß § 18 Absatz 2 Nr. 2 Kommunalabgabenbesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

24.02.2021 
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