1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeinde-vertretung mit dem vorgelegten Ergebnis geprüft . Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Süsel und den dazugehörigen Grünordnungsplan.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 – Süsel, Moorkamp/ Moorkrog– gefasst. Die Beteiligung der betreffenden Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Klärungsbedarf besteht derzeit noch im Bereich der Ableitung des Niederschlagswassers, hierzu wird in der Sitzung Näheres erläutert.Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses versandt. Es hat keine Änderungen gegeben.
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