Voraussetzung für Bewerberinnen und Bewerber ist, dass sie das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eutin bzw. der Gemeinde Süsel, die das Ehrenamt übernehmen möchten, werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe mindestens des vollständigen Namens, der Anschrift und des Berufes bis zum 4. April 2008 schriftlich an die Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice (Tel. 793131), Markt 1, 23701 Eutin, zu richten oder im Bürgerbüro Eutin (Tel. 793135) im Rathaus bzw. im Bürgerbüro Süsel (Tel. 04524 702734) abzugeben. Der entsprechende Vordruck ist in den Bürgerbüros bzw. im Internet unter www.eutin.de oder www.suesel.de erhältlich.