Hinweise bei Anmeldung eines Hundes
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern. Die Anmeldefrist beginnt in diesem Fall nach Ablauf des Monats.
Nach § 13 der Hundesteuersatzung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 10 der Hundesteuersatzung einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.