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Stadt Eutin
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Allgemeines zum Steuerwesen

Jede Kommune, so auch die Gemeinde Süsel, darf kommunale Abgaben erheben. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holsteins.

Kommunalabgaben

Abgaben

Auf welcher Grundlage die Abgaben erhoben werden, ist in den jeweiligen, von der Süseler Gemeindevertretung beschlossenen, Satzungen zu sehen. Darüber hinaus sind noch landes- und bundesrechtliche Vorschriften zu beachten.

Steuern

Von der Gemeinde Süsel werden auf der Grundlage bundesrechtlicher Vorschriften die Realsteuer- Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erhoben. Als sogenannte Aufwandsteuer sind außerdem die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer zu entrichten.

Gebühren

Es gibt Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Bei den Verwaltungsgebühren gilt das Veranlassungsprinzip. Wenn zum Beispiel auf Antrag eine Amtshandlung ausgeführt wird, sind Verwaltungsgebühren zu entrichten. Benutzungsgebühren sind dagegen zu entrichten, wenn öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

Beiträge

Beiträge Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Erneuerung und Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen.

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