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Stadt Eutin
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Bekanntmachung Wahlvorschläge

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Gemeindewahl in der Gemeinde Süsel am 26. Mai 2013

Hiermit fordere ich gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 auf.

Die Gemeinde ist in folgende Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis

Wahlbezirk

Briefwahlbezirk

I

Süsel I

 

 

Ottendorf

X

II

Süsel II

 

 

Bujendorf

X

III

Röbel

X

 

Zarnekau

 

 

Gömnitz

 

IV

Bockholt

X

 

Gothendorf

 

 

Groß Meinsdorf

 

V

Barkau

 

 

Ekelsdorf

 

 

Kesdorf/Woltersmühlen

 

 

Fassensdorf

X

 

Middelburg

 

Süsel I:
Am Goldberg, Am Hufeisen, Am Schulzentrum, Am Süselerbaum, An der Bäderstraße, An der Kirche, Badeweg, Bürgermeister-Bessert-Weg, Bischof-Kieckbusch-Straße, Haffkruger Straße, Lehmkamp, Lehmkamper Weg, Musenredder, Neue Siedlung, Pastor-Dr. Fuchs-Weg, Seeweg, Süseler Feld, Süseler Moor

Süsel II:
Am Beekmoor, Am Sandberg, Am Tannenberg, Am Wittenmoor, Glindenkamp, Neustädter Straße, Postweg, Wiesenweg, Zur Seewiese


Gem. § 9 Abs. 2 Ziff. 2 GKWG ist das Wahlgebiet der Gemeinde Süsel in 5 Wahlkreise auf-geteilt, in denen je 2 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter (insgesamt 10) sowie gem. § 8 GKWG im Wahlgebiet 9 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt werden.

Gem. § 18 GKWG können Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter (unmittelbare Wahlvorschläge) eingereicht werden von:
- Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),
- Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),
- Wahlberechtigte.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele un-mittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.

Listenwahlvorschläge können von politische Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Innerhalb eines Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Arti-kels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind gem. § 19 GKWG bis zum 08. April 2013, 18.00 Uhr (Aus-schlussfrist), schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Die erforderlichen Vordrucke können im Dienstgebäude der Stadt Eutin, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin in Empfang genommen werden.


Eutin, 16.10.2012

Stadt Eutin
- Der Bürgermeister –
als Gemeindewahlleiter
Klaus-Dieter Schulz

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