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Stadt Eutin
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Datum: 05.08.2009

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2009

 

Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

     die Einnahmen ............................................
     die Ausgaben .............................................

 

 

 
185.500

 

38.000
 

 

5.647.500
5.647.500

 

5.609.500
5.833.000

2. im Vermögenshaushalt

     die Einnahmen ............................................
     die Ausgaben .............................................

 

 

355.300
355.300

 

 

 

 

528.200
528.200

 

883.500
883.500

 

§ 2

Es wird neu festgesetzt: 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen..........

 

von bisher 168.300 EUR auf 366.000 EUR.

Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 30.07.2009 erteilt. 

Ausgefertigt:             

Süsel, 31.07.2009

Gemeinde   S Ü S E L
- Der Bürgermeister -
In Vertretung
Gez. Peter Bimberg
1. stellv. Bürgermeister

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süsel für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Eutin, Markt 1, 23701 Eutin, öffentlich aus.

 Süsel, 31.07.2009 

Gemeinde   S Ü S E L
- Der Bürgermeister -
In Vertretung
Gez. Peter Bimberg
1. stellv. Bürgermeister

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