Sprungziele
Stadt Eutin
Inhalt
Datum: 30.03.2023

Gemeinde- und Kreiswahl am 14.05.2023

Am 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Gemeinde- und Kreiswahlen statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Wer in mehreren Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein eine Wohnung hat, ist nur dort wahlberechtigt, wo sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung befindet.

Wählerverzeichnis

Förmliche Voraussetzung des Wahlrechts ist, wie bei anderen Wahlen auch, dass der Wahlberechtigte entweder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger von Amts wegen einzutragen, die bis zur Zuzugsfrist (02. April 2023) für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde angemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der wahlberechtigten Deutschen ist der 42. Tag vor der Wahl – 02. April 2023.

Wahlkreise und Wahllokale

Die Stadt Eutin ist in 14 Wahlkreise, die Gemeinde Süsel in 5 Wahlkreise eingeteilt. Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis zum 23. April 2023 zugeht. In den nebenstehenden Dokumenten können Sie bereits jetzt sehen, welche Wahlkreise gebildet und welche Wahllokale eingerichtet wurden.

Briefwahl

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Fax, E-Mail, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zu Ihrer Identifikation geben Sie bitte das Geburtsdatum an.

Zudem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Hierzu folgen Sie bitte dem „Webwahlschein“.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist ab dem 03. April 2023 möglich. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 12. Mai, 12.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (14. Mai 2023, 18.00 Uhr) das betreffende Wahllokal erreicht.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags-donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr

Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de

Zudem ist eine Briefwahl auch im  Bürgerbüro in Süsel möglich. Hier sind die Öffnungszeiten wie folgt: Montags 14.00 – 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr, freitags 08.30 – 12.00 Uhr.

Ansprechpartner ist Frau Struve, Tel.: 04521-793 227 oder c.struve@eutin.de

wahl
wahl
wahl
nach oben zurück