Sprungziele
Stadt Eutin
Inhalt
Datum: 20.04.2023

Neuwahlen der Schöffinnen und Schöffen

Die Stadt Eutin und die Gemeinde Süsel suchen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 neue Schöffinnen und Schöffen. Eine entsprechende Vorschlagsliste ist beim Amtsgericht Eutin einzureichen.

Schöffinnen und Schöffen üben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Staatsgewalt aus und sind mit dem Berufsrichter gleichberechtigt. Sie entscheiden also darüber, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe.

Dass Schöffinnen und Schöffen keine Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind, ist ausdrücklich gewünscht, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen. Voraussetzung für Bewerberinnen und Bewerber ist, dass sie das 25. Lebensjahr vollendet und das 69. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel können sich bei der Stadt Eutin für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28. April 2023 bewerben. Zuständig ist der Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Markt 1, 23701 Eutin: Sabrina Hilpert Tel. 04521-793209 oder E-Mail: s.hilpert@eutin.de. Sie können Ihre Bewerbung auch im Bürgerbüro der Stadt Eutin oder im Bürgerbüro der Gemeinde Süsel abgeben.

Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular sind auf den Internetseiten der Stadt Eutin unter www.eutin.de und der Gemeinde Süsel unter www.suesel.de und unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Richterhammer © pixabay
Richterhammer © pixabay
Richterhammer
nach oben zurück