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Stadt Eutin
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Datum: 12.03.2026

Rattenbekämpfung

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Eutin rät allen Bürgerinnen und Bürgern Eutins und der Gemeinde Süsel, jetzt im Frühjahr verstärkt gegen Ratten vorzugehen. Der Fachdienst hat folgende Hinweise zusammengestellt:

Gründe für die Bekämpfung von Ratten

Da die Tiere nur wenige natürliche Feinde haben, kann es passieren, dass sich die Nager ungestört verbreiten und Vorräte verunreinigen, Hauseingänge unterwühlen, Kabel- und Rohrleitungen sowie Verpackungsmaterialien beschädigen. Außerdem gelten Ratten als Krankheitsüberträger und stellen damit eine Gefahr für Menschen und Haustiere dar.

Wie kann man Ratten bekämpfen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Rattenbekämpfung. Vorzugsweise sollte man vorbeugendeMaßnahmen treffen. Um den Ratten ihre Nist- und Unterschlupfplätze zu nehmen, sollte man den Hausmüll sicher aufbewahren und regelmäßig entsorgen, Vorräte und Materialien rund 30 cm über dem Boden lagern und Lebensmittelreste nicht in den Kompost werfen.

Wie kann man Ratten bekämpfen?

Wenn Sie einen Rattenbefall auf Ihrem Grundstück feststellen, müssen Sie umgehend das zuständige Ordnungsamt informieren und unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung einleiten. Falls Sie Mieter/in eines Grundstücks sind, informieren Sie bitte ebenfalls den Grundstückseigentümer.

Hilfreich wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen würden, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Bekämpfung professionellen Schädlingsbekämpfungsunternehmen zu überlassen. Diese verfügen über das nötige Fachwissen, die Ursache für einen Befall zu ermitteln und die ungebetenen Gäste zielgerichtet mit den dafür geeigneten und zulässigen Mitteln und Maßnahmen zu bekämpfen. Sollten Sie dennoch einen Befall mit Ratten oder Mäusen im privaten Umfeld selbst übernehmen wollen, empfiehlt sich die Broschüre „Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden“ des Umweltbundesamtes.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 6 Abs. 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein bei der Rattenbekämpfung Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

Es wird angeregt, auch im Zeitraum Mitte September bis Ende Oktober eine Rattenbekämpfung durchzuführen, um die Population für das nächste Jahr so gering wie möglich zu halten.

Weitere Informationen und Kontakte zu professionellen Schädlingsbekämpfern finden Sie entweder auf der Homepage des Verbandes deutscher Schädlingsbekämpfer (http://www.dsvonline.de/) oder in den Büchern „Das Örtliche“ oder „Gelbe Seiten“.

Kontakt: Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin § Fachdienst Öffentliche Sicherheit § Ansprechpartnerin: Sabrina Hilpert, Außenstelle Albert-Mahlstedt-Straße 13, Zimmer 11 (1. Obergeschoss) § Telefon: 04521 793-209 § E-Mail: s.hilpert@eutin.de

Pixabay Ratte © pixabay
Pixabay Ratte © pixabay
Pixabay Ratte
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