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Stadt Eutin
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Datum: 21.10.2017

Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht gegen verschiedene Datenüber-mittlungen von Personenstandsdaten aus dem Melderegister nach dem Bundesmel-degesetz

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Eutin sowie die Gemeinde Süsel als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Bürgern ein Widerspruchsrecht zu:

 

1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG.

Sie können der Datenübermittlung gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.

2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich an die Stadt Eutin – Bürgerbüro -, Markt 1, 23701 Eutin oder an die Außenstelle in Süsel, An der Bäderstr. 64, 23701 Süsel, gerichtet werden. Nähere Auskünfte werden unter Tel: 04521-793222 oder 793227, erteilt.

 

Wer in der Vergangenheit bereits eine Übermittlungssperre bei der Stadt Eutin beantragt hat, braucht nicht erneut zu widersprechen. Sie bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

 

Eutin, 11.10.2017

Stadt Eutin

 

- Der Bürgermeister -

 

 

 

 

Carsten Behnk

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