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Stadt Eutin
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Datum: 12.05.2010

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Gemeinde Süsel für ein Gebiet im nordöstlichen Bereich der Gemeinde Süsel zwischen Bujendorf, Gömnitzer Turm und Roge beidseitig der Kreisstraße 61

Die Gemeindevertretung Süsel hat in ihrer Sitzung am 24.09.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Süsel für ein Gebiet im nordöstlichen Bereich der Gemeinde Süsel zwischen Bujendorf, Gömnitzer Turm und Roge beidseitig der Kreisstraße 61 aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süsel hierzu ist bereits erfolgt. 

Planungsziel ist die Ausweisung großflächiger Photovoltaikanlagen. 

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 25.05. bis 31.05.2010  in der Stadtverwaltung Eutin im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eutin / Süsel für die Gemeinde Süsel, Fachbereich Bauen, Zimmer 11, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. 

Süsel, den 27. April 2010                           G e m e i n d e   S ü s e l
                                                                    - Der Bürgermeister –
                                                                         gez. Dirk Maas
                                                                          Bürgermeister  

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