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Stadt Eutin
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Datum: 21.10.2012

Bekanntmachung I. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde SÜSEL für das Haushaltsjahr 2012 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. September 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

     die Einnahmen ............................................

     die Ausgaben .............................................

 

 

    217.300

    176.100

 

 

 

 

5.415.100

5.955.200

 

5.632.400

6.131.300

2. im Vermögenshaushalt

     die Einnahmen ............................................

     die Ausgaben .............................................

 

 

   69.300

   69.300

 

 

 

 

735.800

735.800

 

805.100

805.100

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen..........

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen..............................................................

 

von bisher 311.400 EUR auf 368.300 EUR.

von bisher            0 EUR auf 448.000 EUR.

 

Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 09. Oktober 2012 unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gem. § 85 Abs. 4 Nr. 2 GO für einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von 89.500 EUR erteilt.

Ausgefertigt:
Süsel, 12. Oktober 2012

Gemeinde   S Ü S E L
- Der Bürgermeister –
In Vertretung
gez. Peter Bimberg

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