Vorfahrtsänderung Zum Papenmoor
Zum Papenmoor, 23701 Eutin
Seit Erstellung der Straße Zum Papenmoor galt für die Einfahrt in den Braaker Mühlenweg "Vorfahrt gewähren" für den Verkehr des Braaker Mühlenwegs. Seit Neuestem wurde das Schild in der Straße Zum PApenmoor entfernt, so dass dort jetzt wahrscheinlich die "rechts vor links" Regel gilt. Allerdings kommt es hier zu Missverständnissen, da 1. die Straße Zum Papenmoor mit einem abgesengten Bordstein beginnt (welches für viele Verkehrsteilnehmer als nicht vorfahrtsberechtigt gilt) als 2. eine Verkehrsregel nach vielen Jahren ohne Hinweise geändert wurde. Ich bitte auch hier wie bei der sensationellen Änderung in der Riemannstraße und der Plumpstrasse Hinweisschilder mit "Achtung Vorfahrt geändert" aufzustellen bis die neue Regelung allgemein bekannt ist...
Kategorie: Straßenschilder
Bearbeitung
05.11.2025 15:01Status: In Bearbeitung
Meldung: Guten Tag und vielen Dank für den Hinweis.
Wir werden die Angelegenheit überprüfen. Grundsätzlich gilt aufgrund der Zone 30-Regelung rechts vor links. Da die Straße Zum Papenmoor mit einem durchgehenden Bordstein von der Fahrbahn des Braaker Mühlenwegs getrennt ist, greift hier allerdings nicht rechts vor links, sondern wird die Einmündung wie eine Grundstückszufahrt eingestuft. An der bestehenden Situation hat sich insofern nichts geändert.
Freundliche Grüße aus der Stadtverwaltung