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Gemeinde Süsel
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Datum: 26.11.2021

3 G in der Stadtverwaltung

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der gültigen Rechtslage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Räumlichkeiten der Eutiner Stadtverwaltung die 3-G-Regelung gilt. Das heißt, das Besucher:innen einen Nachweis darüber vorlegen müssen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gilt für alle städtischen Liegenschaften. Wir bitten um Verständnis und weisen auch auf die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln hin.

Rathaus Juni 21
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