Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Eutin für das Gebiet westlich der Beuthiner Straße und nördlich des Geschwister-Scholl-Rings sowie einer Ausgleichsfläche westlich von Neudorf südlich der B 76 nach § 3 Abs. 2 BauGB
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