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Gemeinde Süsel
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Datum: 02.08.2007

B-Plan-103

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 103 der Stadt Eutin nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 05.07.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen dem Weg vom Wilhelm-Wisser-Platz zur Seepromenade, dem Voßplatz, einer Verbindungslinie vom Voßplatz zur Seepromenade und der Seepromenade und die Begründung liegen vom 14.08. bis 14.09.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem  Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Eutin den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Die öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO). 

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 103 der Stadt Eutin wird für dessen Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Eutin unwirksam werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.

                                                          - Übersichtsplan –

Eutin, den 27. Juli  2007                        S t a d t   E u t i n

                                                               - Der Bürgermeister –                                                                     gez. Schulz
                       

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