Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Trägerschaft Krippengruppe
Bekanntmachung
über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft einer weiteren Krippengruppe im Stadtgebiet Eutin
Die Stadt Eutin beabsichtigt die Neueinrichtung einer weiteren Krippengruppe. Der Betrieb der Krippengruppe soll an einen freien Träger vergeben werden, der in die Planung einbezogen wird.
Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Trägerschaft und den Betrieb der geplanten Krippengruppe zu bekunden.
Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Kriterien:
1 Merkmale der zu betreibenden Krippengruppe
1.1 Geplant ist die Einrichtung für eine Krippengruppe mit 10 Plätzen für unter 3-jährige Kinder einschließlich erforderlicher Nebenräume. Die Räumlichkeiten, die den Ansprüchen des § 23 KitaG entsprechen, sollten bereits vorhanden sein oder zeitnah hergestellt werden können. Die Öffnungs- und Betreuungszeiten sind bedarfsorientiert in Absprache mit der Stadt Eutin festzulegen.
1.2 Die Inbetriebnahme wird zeitnah, möglichst noch im Jahr 2024 angestrebt.
2 Merkmale des zukünftigen Trägers der Einrichtung
2.1 Der Träger besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
2.2 Nachweise über Erfahrungen mit dem Betrieb einer Kita und ein pädagogisches Konzept sind vorzulegen.
2.3 Der Träger betreibt bereits eine Kindertagesstätte in Eutin und ist in Eutin vernetzt.
2.4 Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des Kindertageförderungsgesetz Schleswig-Holstein– KitaG. Der freie Träger bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.
3 Sonstige Angaben
3.1 Eine Finanzierungsvereinbarung wird mit der Stadt Eutin, befristet bis zum 31.12.2024, abgeschlossen.
3.2 Die Elternbeiträge sollen in Abstimmung mit der Stadt Eutin und nach den Bestimmungen des § 31 KitaG festgelegt werden.
3.3 Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Stadt Eutin.
3.4 Der Träger stellt das erforderliche Personal ein und wendet den für ihn gültigen Tarifvertrag an.
3.5 Der Träger legt ein Finanzierungskonzept für den Betrieb der Krippengruppe vor.
4 Inhalte der Interessenbekundung
Entsprechend der Ziffern 1 – 3 enthält eine vollständige Interessenbekundung folgende Unterlagen:
- Nachweis gemäß § 75 SGB VIII
- Pädagogisches Konzept
- Betreiberkonzept
- Finanzierungskonzept
- Raumkonzept für die neue Krippengruppe
5 Fristen
Die Interessenbekundung ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Trägerschaft Krippengruppe“, bis zum 14.06.2024 bei der Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin, einzureichen.
Für Rückfragen stehen Frau Babenihr, Telefon 04521/793-252, E-Mail: j.babenihr@eutin.de und Bärbel Jebe, Telefon 04521/793-260, E-Mail: b.jebe@eutin.de, zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt.
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Sven Radestock
Bürgermeister
Nachstehend finden Sie die Bekanntmachung als pdf: