Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen der Johann-Specht-Straße im Norden, dem Lindenbruchgraben im Nordosten, der östlichen Grenze der Flurstücke 122/11 und 122/12, der Industriestraße im Südwesten ..
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