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Gemeinde Süsel
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Datum: 30.01.2009

Einziehung eines öffentlichen Weges in der Stadt Eutin Hier: Weg zwischen der Ohmstraße und dem von der Lübecker Landstraße nach Westen verlaufenden Wegeflurstück

Öffentliche Bekanntmachung 

Die Stadtvertretung der Stadt Eutin hat am 17.12.2008 gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein die Einziehung des öffentlichen Weges zwischen der Ohmstraße und dem von der Lübecker Landstraße nach Westen verlaufenden Wegeflurstück (Flurstück 63) beschlossen. Die Einziehung erfolgt aus Gründen des öffentlichen Wohls.

Ein Plan der einzuziehenden Straße liegt in der Zeit vom 02.02.2009 bis zum 01.03.2009 im Stadtbauamt Eutin, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Einziehung können innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach  Beendigung der Auslegung Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin, erhoben werden.

23701 Eutin, den 21.01.2009

S t a d t    E u t i n
- Der Bürgermeister –

K.-D. Schulz
Bürgermeister

 

 

 

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