Feststellung eines neuen Gemeindevertreters
Der bei der Gemeindewahl am 26.05.2013 als Bewerber des Bündnis90/Die Grünen gewählte
Jürgen Stange, Eutin, Riemannstr. 100 b
hat sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn
Christian Mix, Siemensstr. 11, 23701 Eutin,
als nachrückenden Listenbewerber des Bündnis90/Die Grünen und Nachfolger für den ausscheidenden Stadtvertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gem. § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.
Eutin, 17.11.2016
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Carsten Behnk