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Gemeinde Süsel
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Datum: 19.02.2022

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters am 27.02.2022

Wahlbekanntmachung

1.

Am 27. Februar 2022 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Eutin statt.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2.

Die Einteilung der Stadt Eutin in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

3.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigungund ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen.

Gewählt wir mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißlicher Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

5.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlscheinhaben, können an der Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice, Albert-Mahlstedt-Straße 13, Sitzungssaal, 23701 Eutin einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefunterlagen erhält.

6.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Eutin, 14.02.2022                                                                              Der Gemeindewahlleiter

                                                                                                          gez. Andreas Lietzke

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