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Gemeinde Süsel
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Datum: 04.11.2005

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Bürgerbüro Öffnungszeiten und Hinweis auf gesetzliche Regelungen nach dem Meldegesetz



Als zusätzliches Serviceangebot bietet das Bürgerbüro der Stadt Eutin seit Anfang des Jahres eine Samstagsöffnung an: Jeden ersten Samstag im Monat, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, haben die Eutiner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre melde- und passrechtlichen Angelegenheiten und noch vieles mehr  zu regeln.
Das Bürgerbüro weist außerdem hin, dass Personen, die in Eutin eine Wohnung beziehen, dieses innerhalb von zwei Wochen dort an- bzw umzumelden müssen. Denn so gibt es das Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein vor. Diese Regelung gilt für Neubürgerinnen und Neubürger ebenso wie für Einheimische. Für die Anmeldung einer neuen Wohnung wird lediglich der Personalausweis und/oder der Reisepass benötigt. Gerne ist das Team des Eutiner Bürgerbüros beim Ausfüllen des erforderlichen Formulars behilflich.

Bei einem Umzug innerhalb Eutins bzw. bei Zuzug aus dem Kreis Ostholstein kann man auch seinen Fahrzeugschein im Bürgerbüro ändern lassen und spart dadurch den sonst notwendigen Weg zur Zulassungsstelle.

Das Bürgerbüro der Stadt Eutin befindet sich im Rathaus, Markt 1 (Durchgang rechter Torbogen). Tel: 04521-793135, Fax: 04521-793110, E-Mail: buergerbuero@eutin.de.

Die Öffnungszeiten auf einen Blick: montags und dienstags 7-16 Uhr, mittwochs 7-12 Uhr, donnerstags 7-18 Uhr, freitags 7-12 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr.



Autor/in: Bürgerbüro der Stadt Eutin

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