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Gemeinde Süsel
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Datum: 24.02.2022

Überleitungsbilanz nach der Kita-Reform

Mit dem 01. Januar 2021 ist das neue Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) in Kraft getreten. In § 58 Abs. 3 KitaG wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz zum Zwecke der Evaluation verpflichtet. Die Überleitungsbilanz sieht einen Vergleich zwischen den Finanzierunglasten der Standortgemeinde vor der Reform (Daten 2019) und nach der Reform (Daten 2021) vor.  Das Sozialministerium hat die Überleitungsbilanz geprüft. Das Prüfergebnis liegt nunmehr vor und wird hiermit bekannt gegeben.

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