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Gemeinde Süsel
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Datum: 26.11.2008

Allgemeine R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n

Öffentliche Bekanntmachung

Allgemeine  R a t t e n b e k ä m p f u n g s a k t i o n
für die Stadt Eutin
einschließlich der Ortsteile Fissau, Neudorf, Sibbersdorf und Sielbeck

vom 01.12. nach § 4 i.V.m § 3  der Kreisverwaltung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein vom 01.12. – 14.12.2008

Die Eigentümer aller Grundstücke im Stadtgebiet sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.

Begründung:
Im Stadtgebiet Eutin ist seit Monaten ein rasch zunehmender erheblicher Rattenbefall festgestellt worden. Maßnahmen auf Einzelgrundstücken sind bisher erfolglos geblieben. Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.

Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,-- € je Grundstück veranschlagt.

Hinweis:
Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5 -7 der o.a. Kreisverordnung (www.kreis-oh.de) weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden dürfen und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.

Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutliche sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.

Eutin, den 18.11.2008   

Stadt Eutin

 

Der Bürgermeister

 

Ordnungsamt

 

     

 

 

 

Klaus-Dieter Schulz

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