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Gemeinde Süsel
Inhalt
Datum: 19.07.2008

Auslegung der Listen der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können

Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung 

Die Listen der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegen in der Zeit vom 21. Juli 2008 bis einschließlich 27. Juli 2008 im Rathaus Eutin, Bürgerbüro, Markt 1, sowie im Rathaus Süsel, Bürgerbüro, An der Bäderstraße 64, während der Dienststunden zur Einsichtsnahme aus. 

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zur Niederschrift bei den unten bezeichneten Behörden erhoben werden.

Eutin, den 19. Juli 2008

 

Gemeinde Süsel
Der Bürgermeister
Fachdienst Bürgerservice
Öffentliche Sicherheit

gez. Dirk Maas
Bürgermeister

 

Stadt Eutin
Der Bürgermeister
Fachdienst Bürgerservice
Öffentliche Sicherheit

gez. Klaus-Dieter Schulz
Bürgermeister

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