Bekanntmachung Feststellung einer neuen Stadtvertreterin
Der bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 als Bewerber der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gewählte Ralf Langenstück, Waldstraße 5 a, 23701 Eutin hat sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Frau Dr. Kristin Schwartau, Bast 12, 23701 Eutin, als nachrückende Listenbewerberin der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Nachfolgerin für den ausscheidenden Stadtvertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes gemäß § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen.
Eutin, 21.09.2020
Stadt Eutin
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Carsten Behnk