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Gemeinde Süsel
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Datum: 21.05.2017

Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids Erhalt und Sanierung des Haus des Gastes am 07. Mai 2017 in der Stadt Eutin

Der Abstimmungsausschuss der Stadt Eutin hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 das folgende Abstimmungsergebnis des am 07. Mai 2017 durchgeführten Bürgerentscheids Erhalt und Sanierung des Haus des Gastes festgestellt:

Abstimmungsberechtigte: 14.739
Abgegebene Stimmen: 8.790
Ungültige Stimmen: 126

Gültige Stimmen insgesamt: 8.664
Gültige Ja-Stimmen: 3.463
Gültige Nein-Stimmen: 5.201 

Der Bürgerentscheid hat mit 5.201 gültigen Nein-Stimmen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten.
Das notwendige Abstimmungsquorum von 18 % der Stimmberechtigten = 2.654 Stimmen wurde erreicht. 

Alle übrigen Angaben des Abstimmungsergebnisses können beim Abstimmungsleiter während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann jede Abstimmungsberechtigte oder jeder Abstimmungsberechtigter des Abstimmungsgebietes gemäß § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der zurzeit gültigen Fassung Einspruch erheben. Gemäß § 38 Abs.1 GKWG endet die Einspruchsfrist binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Abstimmungsleiter der Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin, einzulegen.

Eutin, 12.05.2017

Stadt Eutin
Der Abstimmungsleiter

gez.
Carsten Behnk
Bürgermeister

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