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Gemeinde Süsel
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Datum: 12.01.2022

Briefwahl für die Bürgermeisterwahl

Für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Eutin am 27. Februar 2022 können die Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt werden.

Wahlberechtigt für die Bürgermeisterwahl sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Wochen eine Wohnung in der Stadt Eutin innehaben, dort gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen, die als Brief (keine Karte) versandt werden, gehen allen Wahlberechtigten bis zum 6. Februar 2022 zu. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag für die Briefwahl.

Die Briefwahl kann persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden. Auch eine Beantragung über das Internet ist möglich. Folgen Sie hierzu bitte den Hinweisen auf der Startseite unter www.eutin.de. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich! Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht. Wer seine Stimme bereits jetzt abgeben möchte, kann dies direkt im Briefwahlbüro erledigen. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 25.02., 12.00 Uhr, beantragt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (27.02.2022, bis 18.00 Uhr) das betreffende Wahllokal erreicht.

In Hinblick auf die aktuelle Lage bitten wir darum, möglichst den Postversand für die Briefwahlunterlagen zu nutzen, damit persönliche Kontakte und ggfs. längere Wartezeiten im Briefwahlbüro vermieden werden können.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 in Eutin und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr; Montag - Donnerstag 14.00 – 15.30 Uhr. Ansprechpartnerin ist Frau Magiera.

Telefonisch erreichen Sie das Briefwahlbüro unter 04521-793216 oder per E-Mail briefwahl@eutin.de .

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