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Gemeinde Süsel
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Datum: 23.09.2021

Bundestagswahl am 26. September

Sonntag wird ein neuer Bundestag gewählt

Mit der neuen Landesverordnung zum Neuerlass der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 15.September 2021 wurden auch spezielle Regelungen für das Verhalten im Wahllokal eingeführt.

Im gesamten Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Dies gilt nicht für zulässige Hilfspersonen der Wahlberechtigten oder einander nahestehenden Personen.

Ebenso besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Wahlgebäude. Dies gilt nicht für die Mitglieder der Wahlvorstände am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird.

Die Maskenpflicht gilt ebenfalls nicht, sofern der Wahlvorstand die Abnahme der Mund-Nasen-Bedeckung zur Identitätsfeststellung anordnet. Sind Personen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, müssen diese geimpft, genesen oder getestet sein.

Wählerinnen und Wähler müssen nicht geimpft, genesen oder getestet sein. Es besteht lediglich die genannte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.

Eine Verletzung der Regelungen stellt eine Störung der Ordnung dar, sodass die Person des Wahlraums verwiesen wird. Durch diesen Verweis aus dem Wahlraum verliert die davon betroffenen Person nicht ihr Wahlrecht. Sie kann ihr Wahlrecht ausüben, sobald sie der Verpflichtung nachkommt, eine Maske zu tragen.

Für den Bereich Süsel gibt es folgende Änderungen bei den Wahllokalen. Alle Wahlberechtigten der Ortschaft Middelburg wählen bei dieser Bundestagswahl in der Grundschule in Süsel. Die Ortschaft Barkau wählt in der Begegnungsstätte in Gothendorf. Alle Wahlberechtigten der Ortschaft Süsel, die in den folgenden Straßen wohnen, wählen im TSV-Vereinsheim, Straße Am Schulzentrum: Am Beekmoor, Am Sandberg, Am Tannenberg, Am Wittenmoor, Glindenkamp, Neustädter Straße, Postweg, Wiesenweg, Zur Seewiese. Das Wahllokal beim DRK in der Neustädter Straße steht aufgrund von Baumaßnahmen nicht zur Verfügung. Für alle anderen Wahlberechtigten in Süsel befindet sich das Wahllokal, wie in den Vorjahren auch, in der Grundschule.

In der Gemeinde Süsel sind am Sonntag in 13 Wahllokalen und einem Briefwahllokal 87 Wahlhelfer:innen im Einsatz. In der Stadt Eutin sind 15 Wahllokale und 3 Briefwahllokale mit 111 Wahlhelfer:innen besetzt.

Sowohl für den Bereich der Gemeinde Süsel als auch der Stadt Eutin werden noch Ersatzpersonen gesucht, die nicht ortsgebunden am Wahltag einsetzbar sind. Freiwillige melden sich für die Gemeinde Süsel bei Timo Hantel, Tel.: 04521-793 207, t.hantel@eutin.de und für die Stadt Eutin bei Stefanie Schmidt, Tel.: 04521 – 793 205, s.schmidt@eutin.de.

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