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Gemeinde Süsel
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Datum: 24.02.2006

Hinweise zum Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln

Vogelgrippe

Hinweise zum Verhalten beim Auffinden verendeter Vögel:

  • Fassen Sie tote Wildvögel, die Sie finden, nicht an!
  • Achten Sie darauf, dass Kinder die Tiere nicht anfassen!
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Haustiere die Tiere nicht fressen!
  • Melden Sie unverzüglich den Fundort.
  • Beschreiben Sie die Fundstelle und auch die Art des verendeten Tieres möglichst genau
  1. Telefonisch können Sie Fundmeldungen während der allgemeinen Dienstzeiten durchgeben an:
    • den Baubetriebshof der Stadt Eutin - Tel. 71815
      Montag bis Donnerstag 7.00 - 15.30 Uhr, Freitag 07.00 - 12.00 Uhr
    • das Bürgerbüro der Stadt Eutin - Tel. 793-135
      Montags u. dienstags 7.00 - 15.30 Uhr, mittwochs u. freitags 7.00 - 13.00 Uhr, donnerstags 7.00 - 18.00 Uhr, sowie jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

2.      Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten können Sie Ihre Mitteilung absetzen;

  • per Fax an den Baubetriebshof der Stadt Eutin - Fax 766767
  • per Fax an das Bürgerbüro der Stadt Eutin - Fax 793 110
  • per Fax an die Zentrale der Stadt Eutin - Fax 5636
  • telefonisch über die Kreisleitstelle - Tel. 788-201

3.      Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Baubetriebshofes werden die gemeldeten Tiere einsammeln und entsprechend den Vorgaben des Fachdienstes Gesundheit des Kreises Ostholstein den vorgesehenen Stellen zuführen.

4.      Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe und den damit zusammenhängenden Fragen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesregierung:

Informationen zur Vogelgrippe

Informationen des Kreises Ostholstein

5.     Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat eine Hotline für Fragen zur Vogelgrippe in Schleswig-Holstein eingerichtet. Sie ist unter der folgenden Kieler Telefonnummer zu erreichen:

0431 - 160 6666

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