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Gemeinde Süsel
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Datum: 09.05.2023

Kommunalwahlen 2023

14.565 Eutinerinnen und Eutiner sind an diesem Sonntag, 14. Mai 2023, zur Wahl eines neuen Kommunalparlamentes aufgerufen. Die 15 Wahllokale im Stadtgebiet öffnen um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr. Die Wahlbenachrichtigungen sind den Wahlberechtigten bereits schriftlich zugegangen. Unter den Wahlberechtigten sind auch 745 Erstwählerinnen und Erstwähler. 93 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind am Wahltag in den Wahllokalen im Einsatz.

Eine Ergebnispräsentation findet am Wahlabend von 18 Uhr an in den Torhäusern im Bauhofareal statt. Außerdem finden Interessierte alle Ergebnisse nach der Auszählung bei uns im Netz unter www.eutin.de.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Wer in mehreren Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein eine Wohnung hat, ist nur dort wahlberechtigt, wo sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung befindet.

Wählerverzeichnis

Förmliche Voraussetzung des Wahlrechts ist, wie bei anderen Wahlen auch, dass der Wahlberechtigte entweder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger von Amts wegen einzutragen, die bis zur Zuzugsfrist (02. April 2023) für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde angemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der wahlberechtigten Deutschen wr der 42. Tag vor der Wahl – 02. April 2023.

Briefwahl

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Fax, E-Mail, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zur Identifikation bitte das Geburtsdatum angeben.

Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 12. Mai, 12.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (14. Mai 2023, 18.00 Uhr) das betreffende Wahllokal erreicht.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags-donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr

Tel.: 04521-793 216 oder E-Mail  briefwahl@eutin.de

Zudem ist eine Briefwahl auch im Bürgerbüro in Süsel möglich. Hier sind die Öffnungszeiten wie folgt: Montags 14.00 – 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr, freitags 08.30 – 12.00 Uhr.

Tel.: 04521-793 227 oder E-Mail c.struve@eutin.de

wahl © pixabay
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