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Gemeinde Süsel
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Datum: 30.03.2022

Landtagswahl am 08.Mai 2022

Am 08. Mai 2022 findet in Schleswig-Holstein die Landtagswahl statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen. Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Wer in mehreren Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein eine Wohnung hat, ist nur dort wahlberechtigt, wo sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung befindet.

Wählerverzeichnis

Förmliche Voraussetzung des Wahlrechts ist, wie bei anderen Wahlen auch, dass der Wahlberechtigte entweder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen von Amts wegen einzutragen, die bis zur Zuzugsfrist (27. März 2022) für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde angemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der wahlberechtigten Deutschen ist der 42. Tag vor der Wahl – 27. März 2022.

Wahlbezirke und Wahllokale

Die Stadt Eutin ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinde Süsel ist in 13 Wahlbezirke eingeteilt. In jedem Wahlbezirk befindet sich ein Wahllokal. Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis zum 17. April 2022 zugeht. In den nebenstehenden Dokumenten können Sie bereits jetzt sehen, welche Wahlbezirke eingerichtet wurden.

Briefwahl

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag liegt der Wahlbenachrichtigung bei, Fax, Email, oder sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zu Ihrer Identifikation geben Sie bitte das Geburtsdatum an.

Zudem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Hierzu folgen Sie bitte dem „Webwahlschein“.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist seit dem 28. März 2022 möglich. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 06. Mai, 12.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (08. Mai 2022, 18.00 Uhr) die Stadt Eutin bzw. das Wahllokal erreicht.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags-donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr

Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de

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