Notfallverbund und Notfallbox
In den Archiven, Museen und Bibliotheken schlummern zahlreiche Schätze. Dieses kulturelle Erbe muss vor Notfällen geschützt werden. Im Eutiner Schloss wurde zu diesem Zweck jetzt der Notfallverbund Plön-Ostholstein gegründet. Es haben sich sieben Institutionen zusammengeschlossen, um bei der Notfallvorsorge und im Notfall bei der Kulturgutbergung zusammenzuarbeiten.
Die Stiftung Schloss Eutin, das Museum des Kreises Plön, das Ostholstein-Museum, die Eutiner Landesbibliothek, das Gemeindearchiv Scharbeutz, das Stadtarchiv Bad Schwartau und das Stadtarchiv Eutin sind die Gründungsmitglieder des Notfallverbundes.
Extremwetter, Feuer oder weitere Schadensereignisse können zu erheblichen Schäden an Museen, Archiven und Bibliotheken und dem in diesen Einrichtungen verwahrten Kulturgut führen.
Der Verlust des kulturellen Erbes vor Ort kann auch den Verlust der historischen Identität zur Folge haben. Seit dem Russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind dort bewusst auch Kultureinrichtungen Ziele der Angriffe. In der ukrainischen Stadt Beryslaw in der Ukraine, zu der seit kurzem eine Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Eutin besteht, war das dortige Archiv bereits zu Beginn des Krieges Ziel von Angriffen.
Mit der Gründung des Notfallverbundes für die Kreise Ostholstein und Plön können sich die Kulturinstitutionen gemeinsam auf Notfälle vorbereiten, Übungen von Evakuierungen durchführen und im Ernstfall steht die gegenseitige Hilfe im Verbund schnell und effektiv zur Verfügung.
Seit Anfang des Jahres ist eine Notfallbox speziell für Archivbestände mit Notstromaggregat im Stadtarchiv Eutin vorhanden. Diese Notfallbox im Wert von 4.028,15 Euro wurde in diesem Fall zu 100% gefördert durch die Kulturstiftung der Länder aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz.
Die Notfallbox ist ausgestattet mit allem, was man zur Erstversorgung beschädigter Bestände benötigt: Schutzmaterial wie Folien und Beutel für Akten oder Großformate, Reinigungs- und Trocknungsmittel, Abrollvorrichtungen, Stifte, Etiketten, Werkzeuge, Mehrfachsteckdosen Beleuchtung, Handschuhe und Dokumentationshilfen. Im Notfall müssen nasse Unterlagen innerhalb von 48 Stunden geborgen werden.
Der Schutz von Kulturgütern ist aufgrund des Landesarchivgesetztes und des Kulturgutschutzgesetztes gesetzliche Aufgabe.