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Gemeinde Süsel
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Datum: 19.12.2006

Zuständigkeitsordnung 3. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eutin

Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Eutin vom 31.05.2003 wird durch Beschluss der Stadtvertretung vom 06.12.2006 wie folgt geändert:

§ 1
Änderung von § 1 Abs. 1 Nr.2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

1.      Die Ziffern 8 und 9 (Einvernehmen nach § 36 BauGB) werden ersatzlos gestrichen.
2.      Die bisherige Nr. 10 (Stellungnahmen und Beteiligung zu Planfeststellungsverfahren) wird Nr. 8

§ 2
Änderung von § 2 Entscheidungsbefugnis des/der Bürgermeisters/in

§ 2 Nr.9 (Entscheidung des Einvernehmens der Stadt nach § 36 BauGB) erhält folgende Fassung:
Entscheidung des Einvernehmens der Stadt nach § 36 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 31, 33 - 35 BauGB.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Zuständigkeitsordnung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Ausgefertigt:

Eutin, 12.12.2006
gez. Klaus-Dieter Schulz
Bürgermeister

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03. Juli 2026

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