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Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen. Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (d.h. in der Bundesrepublik Deutschland) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Wer in mehreren Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat, ist nur dort wahlberechtigt, wo sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung befindet.

Wählerverzeichnis

Förmliche Voraussetzung des Wahlrechts ist, wie bei anderen Wahlen auch, dass der Wahlberechtigte entweder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen von Amts wegen einzutragen, die bis zur Zuzugsfrist (12. Januar 2025) für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde angemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der wahlberechtigten Deutschen ist der 42. Tag vor der Wahl – 12. Januar 2025.

Wahlbezirke und Wahllokale

Die Stadt Eutin ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinde Süsel ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt. Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis zum 02. Februar 2025 zugeht. In den nebenstehenden Dokumenten können Sie bereits jetzt sehen, welche Wahlbezirke eingerichtet wurden.

Briefwahl

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Fax, E-Mail, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zu Ihrer Identifikation geben Sie bitte das Geburtsdatum an.

Zudem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Hierzu folgen Sie bitte dem LINK „Briefwahlantrag für die Bundestagswahl“. 

https://www.vg-eutin-suesel.de/Stadt-Eutin/Service/%C3%96ffentliche-Sicherheit/Bundestagswahl-2025/Briefwahlantrag/#/

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 10. Februar 2025 möglich. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 21. Februar 15.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (23. Februar 2025, 18.00 Uhr) die Stadt Eutin/Gemeinde Süsel erreicht.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten ab dem 10. Februar 2025 geöffnet:

Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags - donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr

Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de

Im Bürgerbüro Süsel ist die Briefwahl ebenfalls zu folgenden Zeiten möglich:

Montags 14.00 – 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr, freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin ist Frau Struve, Tel.: 04521-793 227 

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