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Gemeinde Süsel
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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Nr. 99129015006000

Volltext

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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