Begrüßungsgeld
Nr. 99019036079000Volltext
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Kosten
Keine
Frist
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.