Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation

Nr. 99055012022000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnis,
  • Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).

nach oben zurück
27. November 2023

Lichterstadt 2023

Eutins Lichterstadt funktelt und glitzert. Der Rundgang führt durch die Altstadt auf 1,5 km. Von jetzt an täglich von 16 bis ... Mehr erfahren