Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation
Nr. 99055012022000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrerlaubnis,
- Personalausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).
Was sollte ich noch wissen?
Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).