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Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe

Nr. 99145012196000

Volltext

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.

Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.

Ansprechpunkt

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

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11. Dezember 2025

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