Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden

Nr. 99050104022000

Volltext

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Ansprechpunkt

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage(n)

nach oben zurück
27. November 2025

Ladenflächenbörse

Ihre Zukunft hier in Eutin startet vielleicht mit einem wunderbaren Laden bei uns. Hier finden Sie aktuelle Angebote dazu! Mehr erfahren

Hilfstool