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Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen

Nr. 99006008001000

Volltext

Für die Errichtung (Montage, Installation) und den Betrieb sowie wesentliche Änderungen (Bauart oder Betriebsweise) einer Tankstelle benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Tankstellen sind sogenannte »überwachungsbedürftige Anlagen« die nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen.

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Erforderliche Unterlagen

Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen, einschließlich aller für die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen, unter anederem der gutachterlichen Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht ( Bauantrag ).

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01. Oktober 2025

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