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Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Anträge können formlos gestellt werden.
so hat Eutin gewählt: HIER KLICKEN Mehr erfahren