Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hafenbehördliche Genehmigungen

Volltext

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Ansprechpunkt

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Frist

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

nach oben zurück
26. November 2024

Lichterstadt 2024

Eutin lädt ein zum weihnachtlichen Bummel durch die Altstadt. Unsere Lichterstadt leuchtet bis zum 05. Januar 2025 täglich von 16 bis ... Mehr erfahren