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Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
so hat Eutin gewählt: HIER KLICKEN Mehr erfahren