Handwerksrolle Eintragung
Nr. 99058007060000Volltext
Die Handwerksrolle ist das zentrale Verzeichnis, in welches die Inhaber/innen von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung mit 41 Handwerken) ihres Bezirkes mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk beziehungsweise bei der Ausübung mehrerer Handwerke mit diesen eingetragen werden.
Die Handwerksrolle dient zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Gewerbeleistungen im Handwerk. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung.
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld oder einer Handwerks-/Gewerbeuntersagung geahndet werden.
Die Handwerkskammer prüft, ob die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle bei Antragstellung vorliegen und bestimmt die Zugehörigkeit zu den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus ( Handwerkskarte ).
Ansprechpunkt
An die zuständige Handwerkskammer (HWK) oder an den Einheitlichen Ansprechpartner SH.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle sind beizufügen:
- Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
- gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt,
- Gesellschaftsvertrag,
- Meister-, Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterprüfungszeugnis oder Bescheid über Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung der Inhaberin/des Inhabers oder handwerklichen Betriebsleitung in Kopie; sowie ggf.
- Arbeitsvertrag und Betriebsleitererklärung;
- GbR-Vertrag und Erklärung zum GbR-Vertrag,
- Handelsregisterauszug.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 6 ff. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
- Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2).
Formulare
Antragsformulare für zulassungspflichtige Handwerke finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.