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Gemeinde Süsel
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Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen

Nr. 99058032011000

Leistungsbeschreibung

Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse)  über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Anträge / Formulare

Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

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