Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes

Nr. 99110027101000

Volltext

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).

Registrierungspflichtig sind:

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  •  
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
  •  

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

Achtung: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.

Ansprechpunkt

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).

Rechtsgrundlage(n)

nach oben zurück
06. Februar 2025

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet in Deutschland die nächste Bundestagswahl statt. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, braucht einen ... Mehr erfahren