Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten

Nr. 99094002019001

Volltext

Die Rentenberatung ist ein Bereich der Rechtsdienstleistungen. Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten ausüben möchten, müssen Sie sich bei beim Bundesamt für Justiz  registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Ansprechpunkt

Bundesamt für Justiz

Erforderliche Unterlagen

Die Registrierung erfolgt auf Antrag.
 
Fügen Sie dem Amtrag folgende Unterlagen bei:  

alle in das Rechtsdienstleistungsregister einzutragenden Angaben

  • Zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung,
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde,
  • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis erfolgt ist,
  • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde (für jede qualifizierte Person gesondert)
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung

Bitte beachten Sie: Eine Prüfung des Registrierungsantrags erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen und die Registrierungsgebühr eingezahlt wurde.

Kosten

  • Für die Registrierung. Gegebenenfalls fallen weitere Auslagen an.

    Gebühr: 300,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Für die Eintragung jeder weiteren qualifizierten Person.

    Gebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs rechtmäßig niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.
 
 Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. bietet in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Sachkundelehrgänge zur Erlangung der Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz an.

nach oben zurück
11. Dezember 2025

Ihre Zukunft bei uns!

Wir sind ein toller Standort mit Natur, Kultur und einer komplett sanierten charmanten Altstadt. Sie suchen eine neue Herausforderung? Die ... Mehr erfahren

Hilfstool